Damit die Zahnbehandlungen schmerzfrei ablaufen, ist auch in der Kinderzahnheilkunde oft eine Betäubungsspritze notwendig. Die Einstichstille wird vorher mit einer speziellen Oberflächenbetäubung („Marmelade“) behandelt, damit die Spritze („Schlafwasser für die Zähne“) möglichst schonend verabreicht werden kann.
Bitte beachten:
Bei ängstlichen oder unkooperativen Kindern mit kleinerem Behandlungsumfang kann eine Behandlung in Sedierung durchgeführt werden. Dazu wird vor der Behandlung von unserem erfahrenen Anästhesisten das Medikament Midazolam (Dormicum®) verabreicht. Die Wirkung beginnt nach 15-20 Minuten und hält in der Regel 2-3 Stunden an. Das Medikament macht Ihr Kind müde, wirkt entspannend, dämpft die Wahrnehmung, wikt stressvermindernd und gelegentlich wird eine leichte Euphorie erzeugt.
Ausserdem führt das Medikament in vielen Fällen zu einer Amnesie, dass heißt das Erlebte wird vergessen und Ihr Kind kann sich nicht mehr an die Behandlung erinnern. In sehr selten Fällen (ca. 2%) wirkt das Medikament gar nicht oder gegenteilig, es kommt dann nicht zu einer Beruhigung sondern Ihr Kind wird eher unruhig und aufgeregt.
Die Kosten für eine Behandlung in Sedierung werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
Bei sehr kleinen oder sehr ängstlichen Kindern oder bei sehr großem Behandlungsumfang ist eine Zahnbehandlung in Narkose möglich.
Vor einem geplanten Eingriff findet immer ein ausführliches Gespräch statt, in dem Sie und Ihr Kind über den genauen Ablauf informiert werden. Bei einer Behandlung in Narkose werden alle erkrankten Zähne auf einmal versorgt, um Ihr Kind möglichst lange von einer weiteren Behandlungsnotwendigkeit zu befreien.
Die Narkose selbst wird in unserer speziell dafür ausgestatteten Kinderzahnarztpraxis unter optimalen Bedingungen von einem erfahrenen Anästhesieteam durchgeführt.
Nach der Narkose bleiben die Kinder im Aufwachzimmer-unserem Hasentraumland bis sie ausgeschlafen haben und der Anästhesist Sie nach Hause entläßt.
Bis zum vollendeten 12.Lebensjahr werden die Kosten für eine Vollnarkose von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.