Kinderzahnarztpraxis
Dr. med. dent. Andrea Holler

Ledererzeile 31
2.OG Lift
83512 Wasserburg a. Inn

Tel. 0 80 71-729 29 29
Fax 0 80 71-62 99

dr.holler@zahnhasen.de

Di 9:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr
Mi 9:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr
Do 9:00 - 12:00 Uhr
Fr 9:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr
Sa* 9:00 - 12:30 Uhr

* Jeden 1. und 3. Samstag im Monat (ausser während der Schulferien)

Termine nach telefonischer Vereinbarung. Alle Kassen und privat.

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Willkommen in der Kinderzahnarztpraxis ZAHNHASEN in Wasserburg

Liebe Eltern, liebe Kinder,

in unserer Kinderzahnarztpraxis in Wasserburg muss niemand Angst vor dem Zahnarzt haben. In unseren phantasievoll gestalteten Behandlungsräumen vermitteln wir Zahnhasen spielerisch die Grundlagen der Mundhygiene und führen Kinder angstfrei an die Zahnbehandlung heran. Damit legen wir den Grundstein für ein lebenslang gesundes Gebiss.

Wir begleiten Kinder von den Milchzähnen bis zu den bleibenden Zähnen mit medizinischer Fachkompetenz, Fingerspitzengefühl, Einfühlungsvermögen und Geduld. Uns ist es wichtig, dass sich die Kinder bei uns wohl und sicher fühlen, gerne wieder kommen und auch später im Leben keine Angst vor dem Zahnarzt haben.

Wir freuen uns auf Euren Besuch!
Ihre Zahnärztin Dr. med. dent. Andrea Holler mit Team



WICHTIGER HINWEIS:

Bundesweit gilt ab dem 01.10.2022 in allen Arztpraxen FFP2 Masken Plicht ab dem 15. Geburtstag (§ 28b Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 Buchstabe a IfSG). Im Alter von 6-14 Jahren müssen in unserer Praxis medizinische Masken getragen werden. Bitte bringen Sie eine Maske zu Ihrem Termin mit. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ausgenommen von der Maskenpflicht sind:
  • Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, das heißt bis zu ihrem sechsten Geburtstag,
  • Personen, die ärztlich bescheinigt aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Atemschutzmaske oder medizinische Gesichtsmaske tragen können, und
  • gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit ihnen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen.
Wir sind dazu verpflichtet, die Einhaltung der Maskenpflicht durch stichprobenhafte Kontrollen zu überwachen. Personen, die die Maskenpflicht nicht erfüllen, können von dem Betreten der Zahnarztpraxis ausgeschlossen werden. Die Maskenpflicht gilt nicht während der Behandlung. Quelle: blzk.de

*„Kinderzahnarzt“ und „Kinderzahnarztpraxis“ sind keine Facharztbezeichnungen im Sinne des Berufsrecht, sondern ausschließlich ein Tätigkeitsschwerpunkt.
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